Hamburgs Sozialwohnungen

 
dpa

Aktuell gibt es mehr als 79.000 geförderte Wohneinheiten in der Stadt. Wer sie mieten darf und wo sie zu finden sind.

Hamburg ist für Mieter ein teures Pflaster. Besonders hart bekommen das Geringverdiener, Alleinerziehende, Auszubildende und Studierende, Familien mit Kindern, Menschen mit Handicaps oder anderen gesundheitlichen Einschränkungen und Rentner zu spüren. Sie sind am stärksten davon bedroht, aus ihren angestammten Vierteln und Wohnungen vertrieben zu werden, wenn Modernisierungen oder die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen die Mieten in die Höhe treiben. Eine Maßnahme der rot-grünen Regierung gegen die Gentrifizierung ist die Ausweisung von Sozialen Erhaltungsverordnungen in innerstädtischen Quartieren.

Eine andere Maßnahme ist öffentlich geförderter Wohnraum. Das Wohnraumförderungsprogramm des Senats unterstützt den Neubau von Wohnungen. Sogenannte Sozialwohnungen werden zu Mietpreisen ab 6,50 pro Quadratmeter an Menschen vermietet, die aufgrund ihrer Einkommensverhältnisse auf dem privaten Wohnungsmarkt keine Wohnung finanzieren können.

Zahl der Sozialwohnungen bleibt annähernd stabil

Nach Angaben der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen gab es zum Stichtag 1. Januar 2020 insgesamt 79.116 öffentlich geförderte Wohnungen in der Hansestadt. Im vergangenen Jahr waren es noch rund rund 81.000 Sozialwohnungen gewesen, wie aus aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linken-Fraktion hervorging. Diese Schwankungen kommen zustande, weil die geringen Mietpreise nur für eine gewisse Dauer, meist 15 Jahre, für die Wohnungen fällig wird. Danach können Vermieter ortsübliche Mietpreise verlangen.

Nicht jeder hat automatisch Anspruch auf eine Sozialwohnung. Der Nutzerkreis ist auf Personen beschränkt, die über einen Wohnberechtigungsschein (WBS) verfügen. Die auch Paragraf-5-Schein genannte Berechtigung, ist jeweils gültig für ein Jahr und setzt voraus, das bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.

Die Zahl der Berechtigten ist gestiegen

Im Jahr 2018 wurden die Einkommensgrenzen in Hamburg erhöht. Damit wurde auch die Zahl der Berechtigten größer. Singles mit einem Bruttojahreseinkommen von maximal 25.900 Euro (zuvor lag die Grenze bei 23.300 Euro) können einen Paragraf-5-Schein beim zuständigen Wohnungsamt beantragen. Dafür werden Gebühren in Höhe von maximal 20 Euro fällig.

Zwei-Personen-Haushalte, die maximal auf 38.300 Euro und Vier-Personen-Haushalte, die gemeinsam auf maximal 59.400 Euro Bruttojahreseinkommen kommen, können sich für eine öffentlich geförderte Mietwohnung im ersten Förderweg bewerben. Wohnungen im ersten Förderweg kosten 6,50 Euro pro Quadratmeter Kaltmiete. Wohnungen im zweiten Förderweg kosten 8,60 Euro Euro pro Quadratmeter.

Im vergangenen Jahr lagen die Einkommen von 350.000 Haushalten in Hamburg unterhalb der Einkommensgrenze, die zu einer Sozialwohnung im ersten Förderweg berechtigt. 435.000 Haushalte hätten aufgrund ihres Einkommens Anspruch auf eine Sozialwohnung im zweiten Förderweg. Das bedeutet, dass fast 40 Prozent aller Hamburger Haushalte aufgrund ihrer Einkommenssituation Anspruch auf öffentlich geförderten Wohnraum haben. Die Zahl der ausgestellten Paragraf-5-Scheine lag nach Angaben der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen im Jahr 2019 bei 13.072.

Diese Regeln gelten für Sozialwohnungen

Wer in einer öffentlich geförderten Wohnung lebt, muss einiges beachten. So ist beispielsweise die Wohnungsgröße festgelegt: jedem Alleinlebenden stehen 50 Quadratmeter zu, wenn mehrere Personen in einem Haushalt leben, steht jeder Person ein Raum zu. Das heißt, eine Familie mit zwei Kindern hat Anspruch auf eine Vier-Zimmer-Wohnung. Vermieter dürfen die Miete nur alle zwei Jahre erhöhen und nur in einem festgelegten Rahmen.

Wer unverschuldet in eine Notlage kommt, die auch die Wohnsituation betrifft, kann beim Wohnungsamt einen Dringlichkeitsschein beantragen. Zu den Personen, die einen solchen Schein erhalten, zählen unter anderem Familien mit Kindern in unzureichenden Wohnverhältnissen, psychisch Kranke und Menschen, die von Räumung oder Obdachlosigkeit bedroht sind. Im vergangenen Jahr hat das Wohnungsamt 5807 Dringlichkeitsscheine ausgestellt.

Eine Wohnung zu finden, ist nicht so leicht. In den Wohnungsämter gibt es verschiedene Vermieterlisten, die Berechtigte einsehen können. Aber auch Immobilien-Plattformen im Internet und Wohnungsanzeigen in der Tageszeitung gibt es Angebote mit dem Hinweis WBS-Schein notwendig.

In einer wachsenden Stadt werden Sozialwohnungen gebraucht

Für dieses Jahr hat sich der Senat ehrgeizige Ziele gesetzt und investiert. Es sollen mindestens 3000 Neubauwohnungen gefördert werden. Zudem sei die 2019 verlängerte Mindestbindungszeit von 15 auf 20 Jahre gut angenommen worden. Förderungen für 1582 Wohnungen konnten mit 30-jährigen Bindungen ausgereicht werden.

In den kommenden Jahren wird der Bedarf an Sozialwohnungen weiter steigen. Gründe dafür sind unter anderem die demografische Entwicklung, die steigende Zahl befristeter Arbeitsverträge, die es vielen Arbeitnehmenden schwerer macht, ihr Leben langfristiger zu planen und die Prognose, dass Hamburg weiter wachsen wird. All das wird – auch wenn weiter auf dem aktuelle Niveau gebaut wird – nicht so bald zur Entspannung am Wohnungsmarkt beitragen.

 

von Redaktion hamburgerimmobilien.de am 07.02.2020

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