Umziehen in Corona-Zeiten

 
dpa

Was Sie beachten müssen, wenn Sie derzeit Ihren Wohnsitz verlegen.

Ein neuer Job in einer anderen Stadt, das Häuschen im Grünen, das größere Büro: Es gibt viele Gelegenheiten und Anlässe, warum Menschen umziehen. Die meisten Umzüge sind von langer Hand geplant, schon allein, weil bestehende Verträge oft erst dann gekündigt werden, wenn es akut wird. Also dann, wenn eine Jobzusage ins Haus flattert, eine neue Wohnung gefunden ist oder das Eigenheim im Grünen bezugsfertig ist.

Branche erwartet Auftragsrückgang ab Mitte Mai

Doch gegenwärtig ist aufgrund der Coronavirus-Pandemie alles anders. Hamburger dürfen auch in Zeiten der Kontaktbeschränkungen umziehen, bestätigt die Behörde für Wirtschafts- und Verkehr und Innovation. Die Auswirkungen der Pandemie und die damit einhergehenden Einschränkungen bekommen jedoch nicht nur die Auftraggeber, sondern auch die Umzugsunternehmen zu spüren. Frank Filter ist stellvertretender Vorsitzender der Fachvereinigung Möbelspedition, Umzugslogistik, Relocation, (FAMÖ) Hamburg. Der Verband vertritt 34 Unternehmen mit 700 Beschäftigten in der Hansestadt. Filter sagt: „Es wurden und werden Umzüge in Hamburg durchgeführt, natürlich unter Berücksichtigung der vorgeschriebenen Hygienestandards. Die Firmen sind darum bemüht, die Gesundheit der Kunden, aber selbstverständlich auch die ihrer Mitarbeiter zu schützen. Die jetzt stattfindenden Termine sind bereits seit Wochen oder Monaten geplant. Ein Rückgang der Auftragslage wird aufgrund der unsicheren Gesamtlage eher ab Mitte Mai erwartet.“

Freunden beim Umzug zu helfen, ist trotz Corona-Einschränkungen erlaubt

Wer einen Umzug plant, kennt das: Bücherkisten, Couch, Geschirr und Waschmaschine kommen schneller an ihren neuen Bestimmungsort, wenn Freunde und oder Familienmitglieder mithelfen. Zwar gelten seit dem 23. März strenge Kontaktbeschränkungen, nach denen sich nicht mehr als zwei Personen gemeinsam mit Abstand in der Öffentlichkeit aufhalten dürfen. Umzugshilfe ist jedoch ausdrücklich erlaubt, stellt die Hamburger Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation klar. Wer beim Umzug von Familienmitgliedern oder Freunden hilft, macht sich nicht strafbar und muss somit auch kein Bußgeld fürchten. Begründet wird die Ausnahme damit, dass es sich bei Umzugshilfe nur eine kurzzeitige Ansammlung von mehr als zwei Menschen handelt.

Abstands- und Hygieneregeln unbedingt einhalten

Damit der Umzug zügig, reibungslos vor allem ohne Gesundheitsgefährdung für alle Beteiligten über die Bühne geht, gilt es Abstands- und Hygienevorgaben einzuhalten. So muss bei der Weitergabe von Kartons oder Möbeln genügend Raum zwischen allen Helfern gelassen werden. Außerdem sollten alle Beteiligten einen Mund-Nase-Schutz sowie Handschuhe tragen. Die Wohnungen sollten gut gelüftet sein, zudem sollte die Möglichkeit zum Händewaschen gegeben sein und Desinfektionsmittel bereitstehen. Der Landesverband der Hamburger Möbelspediteure sorgt sich um die Gesundheit seiner Beschäftigten und empfiehlt daher regelmäßige Gesundheitskontrollen der Mitarbeiter, dass jeder nur das ihm zugeordnete Werkzeug benutzt und das feste Teams gebildet werden.

Einige Unternehmen profitieren von Spezialaufträgen

Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen gebe es derzeit eine große Verunsicherung bei den Kunden, sagt Bernhard Storck, Vorsitzender der FAMÖ. Umzüge würden zum Teil aus Angst vor Ansteckung abgesagt. Aber auch Unternehmen stornierten Aufträge. „Verwaltung und Wirtschaft haben Umzüge abgesagt, weil beispielsweise alle Mitarbeiter im Homeoffice sind oder die Gesamtlage unsicher ist.“ Anderseits würden einige Mitgliedsunternehmen von Spezialaufträgen wie dem Transport von Schutzmasken profitieren.

Umzüge ins Ausland sind derzeit nicht möglich

Wer im laufenden Frühjahr einen Umzug ins Ausland geplant hatte, muss sich gedulden. „Umzüge in Länder mit strenger Kontaktsperre wie beispielsweise Großbritannien, Italien, Frankreich und Spanien können so gut wie gar nicht durchgeführt werden“, sagt Bernhard Storck. Das Problem seien vor allem die Einreisebeschränkungen, die es Umzugswilligen verbieten, in die betroffenen Staaten zu gelangen. Deshalb empfiehlt Storck allen Betroffenen, engen Kontakt zum beauftragten Unternehmen zu halten und sich über die jeweils gültigen Vorschriften zu informieren. „In der Schweiz muss man zum Beispiel eine Aufenthaltsbewilligung vorweisen, in Österreich ein aktuelles Attest, das man nicht an Corona erkrankt ist. Diese Vorschriften ändern sich aber ständig“, sagt Storck. In einigen europäischen Ländern seien jedoch schon Lockerungen zu erwarten, unter anderem in Österreich.

Was gilt, wenn ein Umzug platzt?

Was geschieht, wenn ein Umzug abgesagt wird? Wer übernimmt dann die Kosten? Sollte es zu Verzögerungen kommen, weil beispielsweise aufgrund der aktuellen Situation Handwerker nicht fertig geworden sind oder der Vormieter nicht rechtzeitig ausziehen kann, muss der neue Mieter erst ab dem Tag Miete zahlen, an dem er in die Wohnung einzieht, teilt der Verein Mieter helfen Mietern auf seiner Homepage mit.

Wer erkrankt ist und oder unter Quarantäne steht, muss nicht ausziehen, auch wenn der Mietvertrag beendet ist. Es muss jedoch anteilig Miete gezahlt werden für die Zeit, die die erkrankte Person länger als ursprünglich vereinbart in der Wohnung gelebt hat. Der Verein Mieter helfen Mietern weist darauf hin, dass es in einem solchen Fall dazu kommen kann, dass zweimal Miete fällig wird: für die „alte“ Wohnung, die aus Krankheits-, bzw. Quarantänegründen nicht verlassen werden darf und auch für die neue, noch nicht bezogene Wohnung.

 

von Redaktion hamburgerimmobilien.de am 30.04.2020

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