Was Mieter und Vermieter jetzt wissen müssen

 
dpa

Mietrückstände aufgrund der Corona-Krise führen nicht automatisch zu Kündigungen. Die Regelungen im Einzelnen.

Der Kampf gegen die Ausbreitung des Corona-Virus' hat große Auswirkungen: Schulen, Restaurants, die meisten Geschäfte und öffentlichen Einrichtungen sind geschlossen. Für die meisten Menschen bringen die gegenwärtigen Maßnahmen finanzielle Einbußen mit sich, weil sie weniger oder gar nicht arbeiten können. Viele fürchten um ihre Jobs, weil die Einnahmen, aus denen die Löhne gezahlt werden, derzeit ausbleiben. Selbstständige, denen Aufträge wegbrechen, aber auch Angestellte, die Kurzarbeitergeld beantragen, müssen auf Rücklagen zurückgreifen, um die laufenden Kosten für die Miete, Sozialversicherungsbeiträge und den normalen Lebensunterhalt zu tragen. Doch was machen diejenigen, die kaum Rücklagen haben?

Die Genossenschaften stunden Miete und helfen mit Informationen weiter 

Viele Mieter in Hamburg sind verunsichert und haben Fragen. In großen Anzeigen reagierten unter anderem der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) und die Wohnungsbaugenossenschaften Hamburg. Sie versprechen, dass sich Mieter, die durch die Auswirkungen der gegenwärtigen Coronavirus-Pandemie ihre Miete nicht zahlen können, keine Sorgen machen müssen, dass ihnen die Wohnung gekündigt wird. Diese Aussage dürfte viele Menschen beruhigen, denn beide Verbände verfügen zusammen über mehr als 430.000 Wohnungen in Hamburg. 

Bislang hätten sich nur wenige Mieter gemeldet, die um Informationen und Hilfe in der aktuellen Situation baten. „Momentan sei die Lage glücklicherweise noch entspannt“, sagt Monika Böhm, Vorstandsvorsitzende des Vereins der Hamburger Wohnungsbaugenossenschaften. Wer in Not gerate, solle immer das Gespräch suchen, es gebe Möglichkeiten zu helfen. Es gelte, was auch ohne die gegenwärtige Krise gelte: Neben Stundung der Miete, können auch Ratenzahlungen vereinbart werden. Darüber hinaus erfahren Mieter, welche Unterstützungsleistungen ihnen zustehen. „Viele wissen zum Beispiel nicht, dass sie auch Wohngeld beantragen können. Aber wir verweisen auch an die entsprechenden Stellen weiter“, sagt Monika Böhm. 

Die Saga will Mieterhöhungen vorübergehend aussetzen

Auch die Saga, Hamburgs städtische Wohnungsbaugesellschaft, will ihre Mieter nicht im Stich lassen. Bis Ende April will die Saga in finanzielle Not geratene Mieter unterstützen. Fristlose Kündigungen und Zwangsräumungen sollen vermieden werden. Außerdem sollen Stundungsvereinbarungen verlängert und Mieterhöhungen ausgesetzt werden. Gemeinsam sollen mit Betroffenen individuelle Lösungen gefunden werden. Auch Gewerbetreibende sollen profitieren, zum Beispiel von Stundungen, um Kündigung aufgrund von Mietrückstände zu verhindern.

Kündigungen aufgrund der Krise sollen verhindert werden

Am 1. April ist ein Gesetzespaket der Bundesregierung in Kraft getreten, dass Mietern in der Corona-Krise vor Kündigungen bewahren soll. Normalerweise kann ein Vermieter den Mietvertrag kündigen, wenn Mieter zwei Monate in Folge nicht zahlen. Das soll im Zeitraum vom 1. April bis zum 30. Juni 2020 –  für die Dauer von 24 Monaten – nicht gelten, sofern die Corona-Krise der Grund für die Mietrückstände ist. Das heißt, spätestens Ende Juni 2022 müssen eventuelle Mietrückstände aus der Corona-Krise gezahlt werden. „Da wird jetzt schnell und unbürokratisch geholfen“, sagt Monika Böhm vom Verein der Hamburger Wohnungsbaugenossenschaften.

Betroffene sollten das Gespräch mit dem Vermieter suchen

Einen Tipp für Mieter in Notlagen hat der Verein Mieter helfen Mietern: Wer sich Sorgen macht, bald nicht mehr Miete für Wohnung oder Geschäftsräume zahlen zu können, sollte unbedingt das Gespräch mit seinem Vermieter suchen. Wichtig sei es, möglichst zu vermeiden, in Zahlungsrückstand zu geraten. 

von Redaktion hamburgerimmobilien.de am 03.04.2020

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