Wohngeld ist gestiegen

 
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Nach einer Reform profitieren seit Jahresbeginn 9380 Hamburger Haushalte von der staatlichen Unterstützung. Wer sie beantragen darf und welche Regeln gelten.

Menschen mit geringem Einkommen können Wohngeld beantragen. Diese staatliche Leistung soll helfen, die Wohnkosten zu tragen. Vor allem in Ballungsräumen und Großstädten wie Hamburg hat sich die Situation für Mieter in den vergangenen Jahren verschärft. Die Wohnkosten wie auch die Nebenkosten sind gestiegen. Seit Jahresbeginn haben nach der jüngsten Wohngeldanpassung nun mehr Menschen Anspruch auf den Mietzuschuss. 

Um Wohngeld beantragen zu können, muss bei der Wohngeldstelle des zuständigen Bezirksamtes ein Antrag gestellt werden. Die Höhe des Wohngeldes richtet sich unter anderem nach der Höhe des Einkommens, der Zahl der Mitglieder des Haushalts sowie nach der Miethöhe. Für  Eigentümer einer Wohnung kann Wohngeld als Lastenzuschuss geleistet werden, wenn alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. Wer Sozialleistungen zum laufenden Lebensunterhalt („Hartz IV“ oder Asylbewerberleistungen) erhält, hat keinen Anspruch auf Wohngeld.

Die Höhe der monatlichen Zahlungen ist gestiegen

Insgesamt sollen nach Berechnungen des Bundesinnenministeriums etwa 660.000 Haushalte von der Reform profitieren. Davon können allein 180.000 Haushalte durch die Veränderung der Bemessungsgrenze erstmals Wohngeld mit Aussicht auf Bewilligung beantragen. Die monatliche Höhe des Wohngeldes ist jedoch nur ein Zuschuss: Drei Viertel der Empfänger im Jahr 2017 erhielt weniger als 200 Euro im Monat. Nun ist der Zuschuss um 30 Prozent gestiegen. Ende 2018 bezogen in Hamburg 12.360 Haushalte Wohngeld, teilt die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen mit. Seit Jahresbeginn erhalten 9380 Hamburger Haushalte den Mietzuschuss. Wer schon Wohngeld bezieht, erhält seit Januar mehr.

Das nach der Reform zurzeit weniger Haushalte in Hamburg Wohngeld beziehen, erklärt die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen so: „Durch die Anpassung der Wohngeldhöhe sollen wieder mehr Haushalte von den SGB II/ SGB , II-Leistungen ins Wohngeld wechseln. Die volle Auswirkung einer Wohngeldreform zeigt sich erfahrungsgemäß erst nach etwa einem Jahr. Das Sinken der Anzahl der Wohngeldhaushalte resultierte unter anderem aus den regelhaften Anpassungen der SGB II/ SGB , II-Leistungen, die in der Vergangenheit im Wohngeldrecht nicht stattgefunden haben.“ Haushalte, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Wohngeld decken konnten, erhielten in der Vergangenheit andere soziale Leistungen, wie Hartz IV. Ziel ist es, dass die Zahl der Wohngeldhaushalte wieder steigt.

Wohngeld-Rechner gibt schnell einen Überblick

Doch was bedeutet die Reform für Wohngeldbezieher konkret? Bedürftige Zwei-Personen-Haushalte, die derzeit im Schnitt 145 Euro Wohngeld im Monat bekommen, sollen demnach künftig 190 Euro erhalten. Um die Höhe des Mietkostenzuschusses zu berechnen, wird das Bruttoeinkommen herangezogen. Pauschal- und Freibeträge werden abgezogen. In die Berechnung werden die Kaltmiete, sowie Nebenkosten, also Wasser, Abwasser und Grundsteuer. Heiz- und Warmwasserkosten gehören jedoch nicht dazu, teilt der Deutsche Mieterbund mit. In Hamburg gehörten zuletzt vor allem Ein-Personen-Haushalte zu den Wohngeldbeziehern. 2018 machten sie nach Angaben des Statistikamtes Nord 48 Prozent aller Empfänger aus.

Herausfinden, ob man zum Berechtigtenkreis zählt, geht einfach. Mit Hilfe des Wohngeld-Rechners, der auf der Internetseite www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBSTRT zu finden ist, lässt sich leicht ein Überblick über alle benötigten Unterlagen gewinnen. Wer Fragen zur Antragstellung hat, kann sich an die Wohngeldstelle des zuständigen Bezirksamtes wenden.

Allerdings kann es sein, dass der Mietzuschuss im Verhältnis zur zu zahlenden Miete gering ausfällt. Das liegt an den im Wohngeldgesetz festgelegten Obergrenzen. Es kommt, neben der Anzahl der Haushaltsmitglieder darauf an, welche der sieben Mietstufen dem Wohnort zugeordnet ist. Die höchste Stufe VII bedeutet, dass nicht nur die Mieten in dem Bereich sehr hoch sind, sondern dass auch die Obergrenze für die zu berücksichtigende Miete entsprechend hoch ist.

Künftig wird das Wohngeld alle zwei Jahre angepasst

Die Stufe VII gilt unter anderem für München. Hamburg, Stuttgart, Köln und Frankfurt liegen in Mietstufe VI. Für Single-Haushalt in Hamburg wird höchstens 575 Euro Miete monatlich berücksichtigt. Auch wer mehr zahlt, erhält nicht mehr Wohngeld. Für einen  Zwei-Personen-Haushalt wird maximal eine Miethöhe von 697 Euro (2019: 633 Euro) berücksichtigt.

Künftig soll der Mietkostenzuschuss alle zwei Jahre an die Miet- und Einkommensentwicklung angepasst werden. Deshalb lohnt es sich für Menschen, deren Einkommen knapp über der Bewilligungsgrenze lag, in zwei Jahren erneut einen Antrag zu stellen. Wohngeld wird ab dem Moment der Antragstellung gezahlt. Die Kosten werden je zur Hälfte von den Ländern und dem Bund getragen.

 

von Redaktion hamburgerimmobilien.de am 13.03.2020

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