Schleswig-Holstein - Mehr Wohnungsbau auf dem Land

Neubauvorhaben werden erleichtert.
Diy13/iStock

Kiel legt Entwurf für neuen Landesentwicklungsplan vor. Bereits jetzt hat er Folgen für Stormarn.

In Schleswig-Holstein soll im Jahr 2021 ein neuer Landesentwicklungsplan (LEP) in Kraft treten. Hier sind unter anderem Leitbilder zur Siedlungsentwicklung und zur wirtschaftlichen Entwicklung festgelegt. Das Kabinett in Kiel beschloss jetzt einen Entwurf für diesen Plan, für den bald ein öffentliches Beteiligungsverfahren beginnt und der ab Januar auch auf mehreren Regionalkonferenzen vorgestellt wird.

Alte Obergrenzen gelten nicht mehr

Ein Hauptziel der in Kiel regierenden Jamaika-Koalition unter Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) ist die Schaffung zusätzlichen Wohnraums. Gebaut werden soll besonders auf dem Land, die Städte sollen entlastet werden. Diese Ziele soll mit dem neuen LEP erreicht werden. Dazu werden für bestimmte Kommunen die Regeln verändert, nach denen diese Wohnraum ausweisen dürfen. Bisher gab hier der seit 2010 geltende Landesentwicklungsplan die Regeln vor. Er sollte ursprünglich bis 2025 das Wachstum der Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein regeln. Doch in vielen Kommunen ist der sogenannte wohnbauliche Entwicklungsrahmen schon jetzt fast ausgeschöpft. Mit der Veröffentlichung des Entwurfes für den neuen LEP setzt die Landesregierung aus CDU, Grünen und FDP die Vorgabe bereits jetzt wieder auf null. Damit steht allen Kommunen ab sofort wieder ein Baupotenzial von zehn bis 15 Prozent der vorhandenen Wohnungszahl (Stand: Ende 2017) zur Verfügung.

Braak, Meddewade, Hammoor, Rethwisch und Siek dürfen mehr bauen

Das hat konkrete Folgen für den Kreis Stormarn. Denn fünf Gemeinden dürfen nun wesentlich mehr Wohnbebauung zulassen, als es bisher möglich war. Braak und Meddewade durften nach dem geltenden Plan bis 2025 eigentlich fast keine Wohnflächen mehr ausweisen. Jetzt ist das möglich. Ähnlich ist es im Fall von Hammoor, Rethwisch und Siek. Nach den bisher geltenden Regeln hatten sie ihren Entwicklungsrahmen zu mehr als 75 Prozent ausgeschöpft. Diese Obergrenzen sind nun gefallen – ganz neue Bauprojekte sind möglich.

Beteiligung online möglich

Für Orte, die an landesweit wichtigen Entwicklungsachsen liegen, gab es auch vorher keine Begrenzung. Dazu zählen 17 Orte in Stormarn: Ahrensburg, Ammersbek, Bad Oldesloe, Bargteheide, Barsbüttel, Delingsdorf, Elmenhorst, Glinde, Großhansdorf, Hamberge, Oststeinbek, Reinbek, Reinfeld, Stapelfeld (nur Gewerbe), Tremsbüttel, Trittau und Wesenberg. Diese sogenannten Siedlungsschwerpunkte dürfen selbst entscheiden, wie viele neue Wohnungen oder Häuser sie zulassen.

Für den neuen LEP gibt es auch ein Online-Beteiligungsverfahren, das am 18. Dezember 2018 startet und am 17. April 2019 endet. Der Entwurf ist mit einer interaktiven Karte auf www.bolapla-sh.de/plan/lep_01 einsehbar. Weitere Informationen unter www.schleswig-holstein.de/lep-fortschreibung

von Redaktion hamburgerimmobilien.de am 28.12.2018

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